Gastbeitrag: Mit diesen Strafen wird eine Rechtsverletzung im Influencer-Marketing sanktioniert

Das Influencer-Marketing gilt als Marketingmethode der Zukunft. Da es sich hierbei jedoch ebenfalls um eine Form der Werbung handelt, müssen einige Vorgaben und Vorschriften beachtet werden. Andernfalls liegen Rechtsverletzungen vor, für die der Gesetzgeber zum Teil hohe Strafen vorsieht. Um welche es sich genau handelt, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal– Gastbeitrag von Isabel Frankenberg

Das sogenannte „Influencer-Marketing“ wird heutzutage von nahezu jedem großen Unternehmen genutzt, so dass es mittlerweile als Marketingmethode der Zukunft gehandelt wird. Hierbei setzen Unternehmen gezielt Influencer ein, welche ihre Produkte oder ihre Marke bewerben sollen. Sie machen die Social-Media-Prominenz somit zu Markenbotschaftern und versprechen sich davon die Steigerung des Bekanntheitsgrades ihres Produkte oder ihrer Marke.

Dies wird möglich, indem die Influencer wesentliche Teile ihres Privatlebens mit ihren Followern teilen und somit eine hohe Reichweite, also eine breite Masse, erreichen. Durch die Einblicke in das tägliche Leben hat die Vielzahl von Followern das Gefühl, am Leben ihres Idols teilnehmen zu können. Die Social-Media-Prominenz wirkt dadurch authentisch und glaubwürdig, also wie ein Star zum Anfassen.

Meist handelt es sich bei den Influencern um Personen, welche durch Eigeninitiative über Facebook, Twitter, Instagram und Co. bekannt wurden, so z.B. Blogger und YouTuber. Mittlerweile zählen aber auch Prominente, wie Schauspieler, Künstler, Politiker und Sportler, zu einflussreichen Influencern, denen die Follower nacheifern. Häufig möchten diese dieselben Produkte kaufen und die gleiche Kleidung wie ihre Idole tragen, wodurch es den Influencern möglich wird, die Kaufentscheidung der Community enorm mit zu beeinflussen.

Dieses Potential machen sich Unternehmen zu Nutze. Indem sie die Influencer für das Erwähnen ihrer Produkte in den täglichen Posts bezahlen, erreichen sie eine Vielzahl von Menschen. Da es sich hierbei aber auch um eine Form der Werbung handelt, müssen einige Vorschriften beachtet werden. So müssen die vom Unternehmen gesponserten Beiträge klar als solche erkennbar sein. Ist das nicht der Fall, gilt dies als Verschleierung der Werbung, also als Schleichwerbung. Diese ist in Deutschland laut Vorgaben, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG), verboten und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz.

Im Falle einer Rechtsverletzung können andere Wettbewerber außerdem Ansprüche, wie die auf Aufklärung, Unterlassung und Schadensersatz, geltend machen. Handelt es sich bei der Rechtsverletzung um eine Kunsturheberrechtsverletzung, kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr folgen. Auf ganze fünf Jahre erhöht sich diese, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt.

Neben den allgemeinen Vorgaben zur Werbung in Deutschland sollten immer auch die Richtlinien der jeweiligen sozialen Plattform beachtet werden. Ist das nicht der Fall, kann der Seitenbetreiber die Schließung des jeweiligen rechtsverletzenden Kontos veranlassen.

Weitere Informationen zum Thema „Strafen für Influencer“ finden Sie unter www.urheberrecht.de.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.